Wir gedenken heute Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michelle Kiesewetter.
In Gedanken sind wir bei ihren Angehörigen und Freund*innen.
Mit der Urteilsverkündung im NSU-Prozess endet ein Weg der öffentlichen Auseinandersetzung zu den Morden des NSU. Es ist ein juristischer Weg. Wir möchten mit euch einen weiteren Weg gehen.
Solidarität in diesen Zeiten bedeutet für uns, den Betroffenen zu begegnen. In ihrem Alltag. Auf Augenhöhe. Auf Austausch bedacht. Mit offenen Ohren. Und weitem Herzen. Es gibt nicht den oder die Betroffene. Es gibt viele Erfahrungen und Geschichten. Viele Verletzungen. Viele Wünsche und Bedürfnisse. Viele Perspektiven. Sie gilt es zu hören. Aus der Vereinzelung zusammenzubringen. Zu vernetzen. Und so Erinnerungspolitiken herauszufordern.
Überlebende und unmittelbar Betroffenen haben ihre eigenen Vorstellungen, wie es jetzt weitergehen soll. Es ist Zeit ihre Geschichten zu hören und ihre Vorstellungen davon, wie ein Gedenken aussehen soll mit ihnen umzusetzen
Es waren gerade die unmittelbar Betroffenen des NSU, die z.B. früh darauf bestanden, eine rassistische Motivation für die Taten in die Ermittlungen einzubeziehen. Etwa auf den Schweigemärschen in Kassel und Dortmund, die unter dem Motto „Kein 10. Opfer!“ die Aufklärung der Mordserie forderten.
Stattdessen richteten sich die Untersuchungen vornehmlich gegen das Umfeld der Opfer und Betroffenen. Immer wieder gerieten auch Hinterbliebene der Ermordeten ins Visier der Behörden. Aus der deutschen Mehrheitsgesellschaft konnten sie keine große Anteilnahme erwarten: als Menschen mit Migrationsgeschichte durften sie nicht einfach Opfer sein – etwas potentiell Kriminelles, irgendwie Gefährliches musste doch an ihnen haften.
Dies zog sich wie ein roter Faden durch die Ermittlungen, sowohl bei den „Česká-Morden“ als auch bei den Anschlägen des NSU, etwa auf die Kölner Keupstraße, und das obwohl zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Verbindung zwischen den Taten zu bestehen schien.
Doch es gab diese Verbindung: die Ermordeten, die Verletzten, die Attackierten waren durch ihre Migrationsbiografie ins Visier des rassistischen Terrors geraten.
Und es waren rassistische Ressentiments bei Polizei und Sicherheitsbehörden, welche die Ermittlungen in die Irre führten, es waren rassistische Klischees, die Presseberichterstattung und Öffentlichkeit dazu brachten, die fantastischen Erzählungen von mafiösen und kriminellen Verstrickungen der Betroffenen zu verbreiten.
Von daher müssen wirr auch über Rassismus reden: Rassismus ist ein gesellschaftliches Problem. Und das gilt wortwörtlich: Diese Gesellschaft hat ein Rassismusproblem, und zwar ein gewaltiges. Rassismus wird dabei fälschlicherweise oft nur bei klassischen Neonazis verortet.
Ebenso findet sich Rassismus auch jenseits der sogenannten neuen Rechten, die sich hinter den Bannern von AfD, Pegida und Konsorten versammeln.
Rassismus findet sich in Ämter- und Behördenpraxis, Polizeiarbeit, der Art wie gesellschaftliche Ressourcen und Teilhabe verteilt werden.
Rassismus findet sich in marktschreierischen Wahlkampfauftritten wie auch in subtil und vornehm formulierten Leitartikeln.
Rassismus zieht sich durch die ganze Gesellschaft: Weil die Gesellschaft, wie sie derzeit eingerichtet ist, Hierarchie, Ausbeutung und Ausgrenzung zwingend hervorbringt und legitimieren muss.
Weil eine von Herrschaft durchzogene Gesellschaft, in der Ressourcen und Positionen ungleich verteilt und umkämpft sind, nicht allein durch den Bezug auf eine angebliche gemeinsame „Kultur“ zusammengehalten werden kann, sondern die Abwertung anderer „Kulturen“ benötigt. Weil die „eigene“ Identität stabilisiert wird, indem negative Elemente auf die Projektion der „Anderen“ abgewälzt werden.
Von daher hätten auf die Anklagebank nicht nur 5 sondern 50 oder noch besser 500 Personen gehört, die alle mitverantwortlich sind für die Mordtaten und die Sprengstoffanschläge, nicht nur weil sie sie nicht verhindert haben, sondern auch weil sie nichts getan haben, um sie aufzuklären aber auch, weil sie aktiv mitgewirkt und unterstützt haben, wie die Anklage des Tribunals „NSU-Komplex auflösen“ lautet.
Mehmet Daimagüler, Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess fasst es gut zusammen: „Denn wesentliche Fragen sind ja nicht beantwortet: Wie groß war der NSU wirklich? Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz? Welche Verantwortung trug institutioneller Rassismus? Wir haben jetzt fünf konkret für die Taten Angeklagte. Aber auch der Staat gehört auf die Anklagebank. Diejenigen, die die Naziszene geschützt und gefördert haben, die Unschuldige verfolgt und Hinweise auf das Trio ignoriert haben.“
Das Tribunal klagt konsequenterweise sowohl die Ermöglichungsbedingungen als auch die Verantwortung einzelner Personen im NSU-Komplex an – weil beides nicht von einander zu trennen ist.
Somit gilt die Anklage auch den geistigen Brandstiftern in Politik und Medien, deren Rhetorik die rassistischen Vollstrecker*innen ermunterte. Sie gilt den Ideolog*innen und Vordenker*innen des rassistischen Terrorismus, die die Taktik, des späteren NSU vorwegnahmen, genauso wie Mittäter*innen und Helfer*innen, die ihn erst ermöglichten, indem sie Papiere zur Verfügung stellten, Wohnungen anmieteten, Geld sammelten, Waffen beschafften und Opfer ausspionierten.
Nicht zu vergessen, dass nicht wenige Handlungen und Taten des NSU durch die indirekte Unterstützung in Form staatlicher Gelder an V-Personen ermöglicht wurden, mit denen Nazistrukturen auf- und ausgebaut werden konnten.
Die Anklage richtet sich auch gegen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, die über Jahre hinweg gegen die Angehörigen der Ermordeten und die Opfer der Bombenanschläge ermittelten und diese öffentlich in den Fokus der Verdächtigungen rückten und von Opfern zu Täter*innen gemacht wurden.
Aber auch alle Zeitungen, die die Täter-Opfer-Umkehr und die öffentliche Stigmatisierung und Marginalisierung der Betroffenen aktiv mit betrieben haben, gehören angeklagt.
Außerdem wird der NSU weiterhin als isoliertes Trio und nicht als neonazistisch-rassistisches, terroristisches Netzwerk dargestellt und somit verharmlost. Die Fragen und Anliegen der Betroffenen des NSU-Terrors werden damit ignoriert.
Genau so, wie Ihnen Gerechtigkeit durch ausbleibende Unterstützung und mangelnde Entschädigungen, auch nach ihrer Rehabilitation, verweigert wurden. Und schließlich ist Gerechtigkeit auch eine Frage des würdigen Gedenkens an die Mordopfer. Die Wünsche und Forderungen von Betroffenen für ein Gedenken an ihre ermordeten Angehörigen werden von den politisch Verantwortlichen verweigert.
Hier können wir alle aktiv werden und die Betroffenen bei ihren Kämpfen zu unterstützen – mit offenen Ohren und weitem Herzen.
Dementsprechend soll heute auch diese Demonstration aussehen. Wir sind heute hier in Gedenken an die Mordopfer und in Solidarität mit den Hinterbliebenen und die unmittelbar Betroffenen.
Wir bitten euch alle, euch dementsprechend zu verhalten.
Das Prozessende in München bedeutet nicht das Ende der Aufklärungsbemühungen und daher können wir uns den Worten von Yvonne Boulgarides nur anschließen „Ich weiß, dass wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Eines aber können wir tun: nicht aufhören zu fragen. Wir alle sollten auch nach diesem Prozess nicht aufhören nach Antworten zu suchen.“
Wir fordern auch nach dem Prozessende:
– Zivilgesellschaft, Medien und Öffnetlichkeit müssen in Fällen von Gewalt gegen Migrant*innen und People of Color misstrauisch bleiben gegenüber beschwichtigenden, verharmlosenden und ein rassistisches/neonazistisches Tatmotiv verleugnenden Einschätzungen.
– NSU-Komplex muss aufgeklärt und aufgelöst werden!
– Verfassungsschutz gehört abgeschafft!
– Rassistischer Terror muss bekämpft werden!