Redebeitrag vom 27. Januar 2020 – 75 Jahre Befreiung von Auschwitz

„Es war kein Wachtraum, ein lebender Toter stand mir gegenüber. Hinter ihm waren im nebligen Dunkel Dutzende anderer Schattenwesen zu erahnen, lebende Skelette. Die Luft roch unerträglich nach Exkrementen und verbranntem Fleisch. Ich bekam Angst, mich anzustecken, und war versucht wegzulaufen. Und ich hatte keine Ahnung, wo ich war. Ein Kamerad sagte mir, wir seien in Auschwitz. Es war uns klar, dass etwas Schreckliches über diesem Ort lag: Wir fragten uns, wozu all die Baracken, die Schornsteine und die Räume mit den Duschen gedient hatten, die einen seltsamen Geruch verströmten. Ich dachte an ein paar Tausend Tote – nicht an Zyklon B und das Ende der Menschlichkeit.“ – Jakow Wintschenko, Mitglied der Roten Armee über den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz.

Wir gedenken den Opfern des Nationalsozialismus.

Insbesondere wollen wir heute auch Reinhold Rose, Alois Reiminius, Franziska Reiminius, Wolfgang Mirosch sowie ihren Familien gedenken. Sie alle wurden 1943 von Lüneburg nach Auschwitz deportiert und dort von den Nazis ermordet. Sie alle wurden im Nationalsozialismus als sogenannte „Asoziale“ und „Zigeuner“ stigmatisiert, verfolgt und schlussendlich getötet.

Obwohl der Nationalsozialismus ohne das Element des eliminatorischen Antisemitismus nicht zu verstehen ist, soll es uns heute um die Ideologie des Antiziganismus gehen.

Sinti und Roma wurden nach nationalsozialistischer Rassenhygiene als „lebensunwert“ eingestuft und zwangssterilisiert. Ermöglicht wurde dies durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, dass am 1. Januar 1934 in Kraft trat. Die Nürnberger Rassegesetze vom September 1935 schränkten die Rechte der Roma und Sinti dann noch weitgehender ein. Verbindungen zu sogenannten Deutschblütigen wurden verboten. Im Oktober 1938 wurde die sogenannte „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“ eingerichtet, [Die von dieser Behörde erhobenen Daten sowie Praktiken wurden von Ämtern und Polizei zur Verfolgung und Stigmatisierung auch in der BRD bis in die 1970er genutzt. Ab März 1939 waren sogenannte „Rasseausweise“, ab Oktober ’39 dann auch Armbinden mit der Aufschrift „Zigeuner“ für Sinti und Roma verpflichtend. Ab dem 17. Oktober durften sie ihre Wohnungen in Vorbereitung auf Deportationen nicht mehr verlassen, da im September beschlossen worden war, 30 000 Sinti und Roma ins besetzte Polen zu deportieren. Im Februar 1940 wurden 23.000 Roma und Sinti aus elf europäischen Ländern nach Auschwitz Birkenau deportiert, in das sogenannte „Zigeunerlager“. Dort fanden im März und Mai 1943 dann die ersten Massenvergasungen der in diesem Sonderbereich Inhaftierten statt. In der Nacht zum 3. August 1944 wurden auch die Verbliebenen des sogenannten „Zigeunerlagers“ ermordet. 3.000 als arbeitsfähig eingestufte inhaftierte Sinti und Roma waren bereits einige Monate zuvor als Zwangsarbeiter in andere Konzentrationslager verlegt worden. Schätzungen zufolge überlebten etwa eine halbe Million Sinti und Roma die Verfolgung durch das NS-Regime nicht.

Trotz dieser Tatsachen wurden Sinti und Roma über Jahrzehnte nicht als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt. Noch 1956 argumentierte der Bundesgerichtshof Zitat: “ Das verhindern des Umherwanderns der Zigeuner ist keine spezifisch rassenpolitische, sondern eine auch bisher übliche polizeiliche Präventivmaßnahme. Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und zu Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremden Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“ Zitatende. Erst 1963 revidierte der BGH sein Urteil von 1956 und erkannte einen Entschädigungsanspruch an.

Romani Rose, Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sagte 2016: „Nach dem Zusammenbruch des „dritten Reiches“ ist der Holocaust an den Sinti und Roma lange Zeit aus der öffentlichen Wahrnehmung ausgeblendet, ja staatlicherseits sogar geleugnet worden. Politik und Justiz verweigerten den überlebenden Sinti und Roma die Anerkennung als „rassisch Verfolgte“. Auch vor Gericht wurde den Rechtfertigungen der vormaligen Täter aus dem SS- und Polizeiapparat mehr Glauben geschenkt als den Aussagen der überlebenden Opfer. Selbst Beamte, die direkt vor Ort an den Deportationen der Sinti und Roma beteiligt gewesen waren, nahmen oft wieder leitende Positionen in der Verwaltung der Bundesrepublik ein. Nicht selten kam es vor, dass Überlebende des Holocaust nach ihrer Rückkehr aus den Konzentrationslagern bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen denselben Beamten gegenübersaßen, die sie Jahre zuvor hatten deportieren lassen.“

Nicht nur im Leugnen der Schuld an dem Unrecht, der Verfolgung und Vernichtung der Roma und Sinti, sondern auch in dem Fortbestehen der, auch in öffentlichen Institutionen verankerten Stigmatisierung und den immer wieder vorkommenden Übergriffen zeigt sich die Kontinuität dieser Ideologie. Obwohl der Antiziganismus sich im Lauf der Geschichte immer wieder wandelte, lässt sich dieser nur im Zusammenhang mit der bürgerlichen und kapitalistischen Gesellschaft verstehen. Im Kern dieser Ideologie steht dabei die Vorstellung des sogenannten „Zigeuners“ als faul, freizügig, promiskuitiv und kleinkriminell. Dabei entstehen diese Zuschreibungen aus dem heraus was sich das bürgerliche Subjekt selbst antun muss. Der eigene Verzicht, bestimmten Trieben nachzugehen wird hasserfüllt auf jene projiziert, die angeblich in der Lage wären, ohne Arbeit das Leben zu genießen und wird diesen als Wesen einer vermeintlichen Rasse zugesprochen. Anschließend wird dieser Hass an den als anders Imaginierten ausgelebt.

So reproduzieren selbst Kritiker*innen des Antiziganismus immer wieder diese Ideologie romantisierender, regressiver Vorstellungen über das vermeintliche „Wesen“ der Sinti und Roma, wenn sie diese zum Beispiel als frei und naturverbunden darstellen und darin ein Subjekt ohne Unterwerfung unter die bürgerliche Gesellschaft zu erkennen glauben. Dem entgegen ist an einer Kritik des Antiziganismus festzuhalten, die in den Blick nimmt, wie dieser aus der kapitalistisch verfassten Gesellschaft heraus entsteht. Einer Kritik des Antiziganismus die auf die universelle Emanzipation durch die Überwindung dieser Zustände zielt.

Das „erinnern kämpfen heiße“ muss mehr als eine zu Gedenktagen aufgegriffene Phrase sein. Für ein würdiges Gedenken bedarf es nicht nur der Stimmen der Opfer gehör zu verschaffen, sondern muss sich auch in der konkreten Solidarität mit ihnen und jenen zeigen, die immer noch von Verfolgung betroffen sind.

Salt City Antifa